Der neuerliche Teil-Lockdown darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten Behandlungs-, Untersu-
chungs- und Vorsorgetermine verschieben und sich damit am Ende selbst schaden. Darauf weisen die Zahnärzte-
kammer (ZÄKWL)und Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) eindringlich hin:
„Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen und andere akuten Schmerzbehandlungen haben schon während des
ersten Lockdowns stark zugenommen, weil die Patienten aus einer falschen Verunsicherung heraus nicht oder
nicht rechtzeitig zum Zahnarzt gegangen sind,“ erklärt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL.
Die Empfehlung zur Kontakteinschränkung während des Lockdowns gilt nicht für Zahnarzttermine
„Der erfreuliche, immer besser werdende Gesundheitszustand unserer Mundhöhle basiert auf regelmäßigen Kon-
troll- und Vorsorgeterminen. Die Zahngesundheit jetzt während der Pandemie zu vernachlässigen, ist nicht not-
wendig, sondern sogar schädlich, “ ergänzt Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL.
Die Verschlechterung des Zustandes von Zähnen und Zahnfleisch sorgt nicht nur für unangenehme Zahnschmer-
zen, sie kann darüber hinaus auch zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes führen. Dadurch kann die
Anfälligkeit für eine Covid-19-Infektion steigen und bei bereits erfolgter Infektion eine schwere Verlaufsform be-
günstigt werden. Das gilt besonders für chronisch erkrankte Patienten wie zum Beispiel Diabetiker oder Patienten
mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Die professionellen und äußerst aufwändigen Hygieneketten in den Zahnarztpraxen haben sich auch in diesen
Zeiten bewährt und gehalten. Das extrem hohe Hygieneniveau wurde nochmals um zusätzliche Maßnahmen ge-
steigert. Geregelter zeitlicher Ablauf und räumliche Distanzierung sind in allen Praxen eingerichtet.
Deshalb der Aufruf der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe an die Patienten:
Knocken Sie sich nicht selbst aus während des Lockdowns – Ihr Zahnarztbesuch war und ist sicher!